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Informationen über prekäre Lebensumstände, Armut, soziale Ausgrenzung und Zugang zu den Rechten auf der Grundlage von vorab definitierten Indikatoren registrieren, systematisieren und analysieren; |
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Konkrete Empfehlungen und Vrschläge zur Verbesserung der Politik und der Initiativen zur Prävention gegen prekäre Lebensumstände zur Armutsbekämpfung und zur sozialen Eingliederung formulieren; |
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Mindenstens alle zwei Jahre einen Bericht schreiben; |
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Auf Antrag eines der Vertragspartner oder der Interministeriellen Konferenz Soziale Eingliederung oder aus eigener Initiative Stellungnahmen oder Zwischenberichte zu allen Fragen innerhalb der Aufgabenbereiche des Dienstes erarbeiten; |
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Eine strukturelle Konzertierung mit den Meistbenachteiligten organisieren. |
Mit dem Kooperationsabkommen wird die Konzertierung zwischen den politischen Verantwortungsträgern und den Organisationen, die Sprachrohr der Meistbenachteiligten sind strukturell verankert und bekommt der Dienst die Aufgabe, diese Konzertierung zu organisieren. Hierbei wird die Dialogmethode angewandt, so wie dies auch bei dem Allgemeinen Bericht über die Armut der Fall war. Bei dieser partizipativen Methode geht es darum, das erlebte Wissen der Personen, die Armut am eigenen Leib erfahren haben, mit dem durch Handeln erworbenen Wissen in der Sozialhilfe, der Verwaltung, im Vereinslebens, in der Politik … und dem akademischen Wissen von Wissenschaftlern zu bündeln. Die Beteiligung von Menschen in Armut über die Organisationen, die sie vertreten, fördert nicht nur ihre Emanzipation, sondert garantiert gleichzeitig eine effizientere Politik zur Bekämpfung der Armut und eine mehr solidarische und demokratische Gesellschaft. Das Kollektiv der Partnerorganisationen des Allgemeinen Berichts über die Armut ist einer der wichtigsten und bevorzugten Partner des Dienstes. Es besteht aus Organisationen, die am Allgemeinen Bericht über die Arbeit mitgearbeitet haben und aus einigen anderen Vereinigungen, die später hinzugekommen sind.
Alle zwei Jahre muss der Dienst einen
Bericht über prekäre Lebensumstände, Armut, soziale Ausgrenzung und
ungleichen Zugang zu den Rechten schreiben. Der Bericht wird in
Rücksprache mit den Organisationen, die Sprachrohr der
Meistbenachteiligten sind, erarbeitet. Der Bericht unterscheidet sich
durch die Anwendung der Dialogmethode von anderen Berichten. Die
Zweijahresberichte wollen ein Hilfsmittel bei der politischen
Beschlussfassung sein. Das Kooperationsabkommen sieht daher das nötige
Follow-up vor: die Interministerielle Konferenz Soziale Eingliederung, die
im Bestreben nach einer kohärenteren Politik zur Bekämpfung von Armut und
sozialer Ausgrenzung gegründet worden ist, muss den Bericht an
unterschiedliche politische und sozialwirtschaftliche Instanzen
weiterleiten. Der erste Zweijahresbericht mit dem Titel "Im Dialog, sechs
Jahre nach dem Allgemeinen Bericht über die Armut" erscheint im Juni 2001.
Aus diesem Bericht ergeben sich zwei größere Schwerpunkte:
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Eher eine allgemeine als eine selektive Politik |
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Eine Politik, die jedem die Möglichkeit gibt, seine Staatsbürgerschaft auszuüben. |
Neben diesen zwei Wegweisern für politische Entscheidungen werden drei
Prinzipien für eine gute Politik herausgestellt:
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Mehr Wissen über die Lebenssituation von Menschen in Armut; |
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Mehr Dialog mit Menschen in Armut über ihre Organisationen; |
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Mehr Kohärenz in der Politik zur Bekämpfung von Armut und sozialer
Ausgrenzung. |
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Für nähere Informationen über den Dienst verweisen wir Sie an die französische und niederländische Webseite. |
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Tél.:
+32 (0)2
212.31.66
Fax: +32 (0)2
212.30.30
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Letzte Änderung:11-03-2010